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Wir klagen gegen Weiterbau in Gorleben

Klage gegen Rahmenbetriebsplan zur Erkundung des Salzstocks Gorleben eingereicht

Berlin, 20. 10. 2010
Greenpeace und die Rechtshilfegruppe Gorleben haben heute zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die Wiederaufnahme der so genannten Erkundung im Salzstock Gorleben beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Rechtsgrundlage für die Aufnahme der Arbeiten ist ein Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1982, den die Kläger für rechtswidrig halten. Der Grund: Sämtliche Voraussetzungen wie z.B. Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen haben sich seit 1982 geändert. Außerdem müsste nach Meinung der Kläger nicht das Bergrecht, sondern das wesentlich strengere Atomrecht auf die Arbeiten im Salzstock Gorleben angewendet werden.

„Juristische Tricksereien ermöglichen es der Bundesregierung, den Salzstock in Gorleben unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung einfach als Endlager auszubauen und trotzdem eine Öffentlichkeitsbeteiligung der Bevölkerung zu verhindern“, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. „Die Bevölkerung soll so lange draußen vor der Tür stehen, bis alles fertig ist! Das ist juristisch unzulässig, dagegen klagen wir.“

Voraussetzung für die heutigen erneuten Bauarbeiten im Salzstock Gorleben ist eine vom niedersächsischen Bergamt im September 2010 genehmigte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982, der nach damaligem Bergrecht erteilt wurde. Damals sollte der ganze Salzstock auf seine Eignung hin untersucht werden. Wegen geologischer Mängel in Teilen des Salzstockes auf der einen Seite und wegen fehlender Salzrechte auf der anderen Seite wird heute aber nur noch ein Bruchteil des Salzstockes auf seine Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle hin untersucht.

„Das ist hochgradig sicherheitsrelevant!“, so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben. „Wer nur Teile untersucht und dabei vor Problemzonen die Augen verschließt, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher.“ Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 festgestellt: „Die Beschränkung der Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues Vorhaben, für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden müssten.“(1) Ein neuer Antrag würde jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgend eine Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. „Und genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne großes Aufsehen Tatsachen zu schaffen“, so von Oppen.

Weitere Punkte der Klage richten sich dagegen, dass nach Ansicht der Kläger in Gorleben bereits ein Endlager gebaut wird und deswegen das wesentlich strengere Atomrecht zur Anwendung kommen müsste. Zum einen sind Schächte, Strecken und Betriebsräume für eine Erkundung viel zu groß und entsprechen bereits den Industrienormen für ein Endlager. Zum anderen sind sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines einzigen Endlagerstandortes juristisch als Vorfestlegung zu werten.

„Die Bundesregierung will mit allen Mitteln den nachweislich untauglicher Salzstock zum Endlager für den gefährlichsten Müll machen, den die Menschheit je produziert hat. Dieses sture Festhalten an Gorleben führt geradewegs zu Verhältnissen wie im bereits havarierten Atommüllendlager Asse“, so Edler. Greenpeace fordert die Aufgabe des nach politischen und wirtschaftlichen Kriterien ausgewählten Standortes Gorleben und eine ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach international üblichen wissenschaftlichen Standards.
 


Ablauf der juristischen Auseinandersetzungen um die Wiederaufnahme der Arbeiten am Salzstock Gorleben-Rambow 2010

30.03                            Bundesamt für Strahlenschutz (BFS) stellt Antrag auf  

Verlängerung das Rahmenbetriebsplans (RBP) 

30.04             Antrag für Weiterarbeit  im Rahmen eines Hauptbetriebsplanes(HBP) für die Erkundungsbereiche 1 und 3 (EB1 und 3) 

17.09            Zulassung HBP 

21.09.            Zulassung RBP 

01.10.           Beginn der (vorbereitende) Arbeiten im Salzstock

19.10.           Anwohner und Salzstockinhaber reichen Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg (VG) ein. Sie werden von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben unterstützt. Kläger sind Andreas und Fried Grafen von Bernstorff, Salinas Salzgut GmbH und der Fischer Christian Köthke. 

20.10.           Die "Ev.-luth.Kirchengemeinde Gartow" reicht ebenfalls Klage ein. Diese wird unterstützt von der gesamten Evangelischen Kirche bis zur Ebene der EKD.

Das katholischen Bistum Hildesheim reicht ebenfalls Klage ein.

Die Klagen haben aufschiebende Wirkung (es darf nicht weitergebaut werden)

Sie werden zunächst unbegründet eingereicht und erst nach Akteneinsicht begründet.
 

22.10.           Das VG lässt verlautbaren „Es dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.“ Die TAZ zitiert das Justizministerium: die Wiederaufnahme der Arbeiten sei noch gar nicht behördlich abgesegnet. (???) Das NMU lässt sagen„Wir prüfen noch.“                  

22.10.           Es wird bekannt, dass das BFS am 22.09.  vorsorglich sofortige Vollziehbarkeit beim zuständigen niedersächsischen Landesamt für Bergbau (LEBG) beantragt hatte (vermutlich mit Eilbedürftigkeit und nationalem Interesse begründet.) 

2.11.              Das LEBG hat die *sofortigen Vollziehbarkeit* in Abstimmung mit dem NMU angeordnet.Die Klagebegründung wird bei Gericht eingereicht. Gleichzeitig
wird ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der
Klage gestellt

11.2.2011      Die Klagebegründung wird bei Gericht eingereicht. Gleichzeitig wird ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt

Die Klagebegründung umfasst 71 Seiten und kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.
(Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob ein Ausdruck der Gesamtschrift für Sie erforderlich ist.)
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage umfasst 4 Seiten und kann hier ebenfalls als PDF-Datei abgerufen werden.

11.April. 2011
Die Begründung der Beschwerde an das OVG wird eingereicht

Die Beschwerdebegründung umfasst 21 Seiten und kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.

14. April 2011
Das Gericht lehnt den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ab. Das Klageverfahren läuft weiter.

Die Begründung umfasst 22 Seiten und kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.

 

WELT ONLINE schreibt am 15.4.2011:

Endlagerstandort Gorleben darf weiter erkundet werden

Lüneburg - Gorleben kann als Endlagerstandort für radioaktive Abfälle weiter erkundet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg und lehnte damit die Anträge von Erkundungsgegnern für eine vorläufige Unterbrechung der Arbeiten ab. Das Gericht entschied, dass die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes und der zur Durchführung der Arbeiten für zwei Jahre zugelassene Hauptbetriebsplan die Antragsteller "nicht in ihren subjektiven Rechten" verletzten, wie ein Sprecher mitteilte. Weder seien dadurch die Schutzgüter Leben und Gesundheit tangiert, noch seien die Salzabbaurechte der Antragsteller betroffen. Für das Erkundungsbergwerk sei nach geltendem Recht zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Antragsteller hätten zudem nicht angegeben, welche Gesundheitsgefahren sie von der Fortsetzung der Erkundung befürchten.

Stellungnahme der Rechtshilfegruppe Gorleben zum Beschluss der Verwaltungsgerichts

Die Kläger werden gegen die Entscheidung des VG Lüneburg, mit der ihr Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die weitere Erkunden des Salzstocks Gorleben abgelehnt wurde, Beschwerde einlegen.

Das Gericht hat sich mit den Argumenten der Kläger nur unvollständig auseinandergesetzt. Im Wesentlichen begründet es seine Entscheidung mit zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungs-gerichts im ersten Gorlebenurteil von 1990. Es war damals der Auffassung, dass mit dem Abteufen der Schächte noch keine Errichtung eines Endlagers verbunden war, obwohl diese bereits - über den Erkundungszweck hinaus -  für ein Endlager dimensioniert wurden. Die seitdem systematisch betriebene Weiterentwicklung des Standorts in Richtung Endlagerung werden in der jetzigen Entscheidung des Gerichts - obwohl die Kläger dazu ausführlich vorgetragen haben -  einfach nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie der Umstand, dass zu Gorleben jegliche Alternative fehlt.

Ebenso blieben die Ausführungen der Klage zum Veralten des Rahmenbetriebsplans ohne Beachtung durch das Gericht. Die Antragsteller hatten darauf hingewiesen, dass der Plan nach nunmehr 30 Jahren das Vorhaben nicht mehr für weitere 10 Jahre steuern kann. Sowohl die Rechtslage als auch die tatsächlichen Umstände der Endlagersuche haben sich nämlich entscheidend geändert. Unter Anderem fand inzwischen die Abkehr vom Ein-Endlager-Prinzip statt, der Erkundungsraum wurde verlegt und die technischen Einrichtungen auf neuen Stand gebracht. Für solche Vorhaben ist rechtlich bereits seit 1990 eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Dennoch fußt die Entscheidung des VG auch insoweit auf Urteilen zu dem Zustand vor dem untertägigen Ausbau, als ob seitdem nichts geschehen sei. Dabei hatten die Kläger zu den Veränderungen auch insoweit ausführlich vorgetragen. Eine gerichtliche Entscheidung, die den Vortrag der Antragsteller derart übergeht, lädt geradezu ein zur Beschwerde, denn sie wollen selbstverständlich die eigenen Argumente  erwähnt und in der gebotenen Kürze erwogen sehen. Das sollte auch in einem Beschluss über vorläufigen Rechtsschutz, der naturgemäß nicht so ausführlich wie ein Urteil sein kann, wenigstens beachtet werden.
 


10.11.2010
Erkundung soll weiter gehen

Land Niedersachsen ordnet sofortige Vollziehung der Erkundung an

Die Rechtshilfegruppe und greenpeace haben als Unterstützer der Kläger gegen die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben kein Verständnis dafür, dass das Land Niedersachsen nur wenige Stunden nach dem Ende der eindrucksvollen Demonstrationen die  angeordnet hat. Es ist juristisch schlechter Stil, eine solche Entscheidung nicht vorab den Klägern zur Kenntnis zu geben, die erst wenige Tage zuvor gegenüber dem zuständigen Landesbergamt ihre Argumente gegen den sofortigen Beginn der weiteren Erkundung vorgetragen hatten, ohne dass ihnen darauf bisher geantwortet wurde. Hier wird wiedereinmal deutlich, dass die niedersächsische Landesregierung die Belange der Betroffenen ignoriert. Nichts spricht dafür die Erkundung fortzusetzen, bevor den Klägern Akteneinsicht gewährt wurde und sie Gelegenheit hatten, ihre Klagen in allen Einzelheiten zu begründen. Der jetzt angeblich sofort zu vollziehende Rahmenbetriebsplan ist 28 Jahre alt und ist seit ca. 10 Jahren nicht mehr vollzogen worden. Schon deshalb ist ein schutzwürdiges Interesse am Sofortvollzug nicht erkennbar. Es sollen einmal mehr über die Köpfe der Betroffenen hinweg vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die Kläger werden diesesVorgehen nicht hinnehmen und einen gegen den Sofortvollzug gerichteten Antrag bei Gericht stellen, sobald ihnen die dafür erforderliche Aktenkenntnis gegeben worden ist. Ein entsprechender Akteneinsichtsantrag ist bei Gericht gestellt.

Nikolaus Piontek
Rechtsanwälte Hüsing, Neumann, Piontek, Buhl, Rogosch, Buckentin
Holstenwall 10, 20355 Hamburg
Tel.: 040/355388-0
Fax 040/355388-20
piontek@hnpb.de



21.10.2010
Presseerklärung
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
zur Weitererkundung des Gorlebener Salzstocks als möglichen
Endlagerstandort für hoch-radioaktive wärmeentwickelnde Abfälle
 

Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die Klage der Kirchengemeinde Gartow gegen die Zulassung der Arbeiten zur Fortsetzung der Erkundung des Gorlebener Salzstocks. Die Kirchengemeinde hat ihre Klage heute beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Sie verfügt über Grundstücke und Salzrechte im Erkundungsgebiet.

Die Kirchengemeinde Gartow klagt gegen das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie in Clausthal-Zellerfeld wegen Verlängerung des Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben bis zum 30.09.2020 und wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012 für das Bergwerk Gorleben zur Erkundung des Salzstocks Gorleben.

Die hannoversche Landeskirche begleitet den Prozess der Erkundung des Gorlebener Salzstocks von Anfang an. Sie ist nicht grundsätzlich gegen Erkundungen, hält jedoch - zusammen mit der Kirchengemeinde - die folgenden von der Landessynode beschlossenen notwendigen Bedingungen für nicht gegeben: 1. gleichzeitige Erkundung mindestens eines weiteren Standortes und eines anderen Wirtsgesteins als Salz, 2. in einem transparenten öffentlichen Verfahren entwickelte standortunabhängige Sicherheitskriterien nach internationalem Standard, 3. Erkundung nach den Regeln des Atomrechts statt des Bergrechts, damit unter dessen speziellen Beteiligungsformen für Bürgerinnen und Bürger.

"Aufgrund ihres biblischen Auftrags ist die Kirche verpflichtet, sich mit allem Nachdruck für die Bewahrung und verantwortliche Bebauung der Schöpfung einzusetzen. Entscheidungen und Maßnahmen müssen am Kriterium der Risikovermeidung für Mensch und Natur gemessen werden und bis in eine weit entfernte Zukunft Bestand haben. Aufgrund des außerordentlich hohen Gefährdungspotentials der Endlagerung hoch-radioaktiver wärmeentwickelnder Abfälle müssen strengste Maßstäbe für die Sicherheit eines Endlagers gelten. Unserer Meinung nach bedarf es bei einer Entscheidung dieser Reichweite eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der Parteien, gesellschaftliche Gruppen und Wahlperioden übergreift", sagt Arend de Vries, geistlicher Vizepräsident des Landeskirchenamtes.

Die hannoversche Landeskirche hat großes Verständnis für die Sorgen der Bevölkerung im Wendland und erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass den betroffenen Menschen Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie in sämtliche Prozesse einbezogen werden und die Erkundung transparent, nachprüfbar und ergebnisoffen durchgeführt wird. Deshalb unterstützt sie, ebenso wie der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, die Klage der Kirchengemeinde Gartow. Im Blick auf die anstehenden CASTOR-Transporte appelliert sie an alle Beteiligten, sich ihrer Friedenspflicht bewusst zu sein und Gewaltlosigkeit zu üben.


Hannover, den 21. Oktober 2010
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher

 


 

 

 

Die Klagebegründung umfasst 71 Seiten und kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.
(Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob ein Ausdruck der Gesamtschrift für Sie erforderlich ist.)

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage umfasst 4 Seiten und kann hier ebenfalls als PDF-Datei abgerufen werden.

Die Beschwerde-begründung umfasst 21 Seiten und kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.

Die Ablehnung des Antrags umfasst 22 Seiten und kann hier als PDF-Datei abgerufen werden.