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Wir klagen gegen Weiterbau in Gorleben
Klage gegen Rahmenbetriebsplan zur Erkundung des
Salzstocks Gorleben eingereicht
Berlin, 20. 10. 2010
Greenpeace und die Rechtshilfegruppe
Gorleben haben heute zusammen mit betroffenen Anwohnern Klage gegen die
Wiederaufnahme der so genannten Erkundung im Salzstock Gorleben beim
Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Rechtsgrundlage für die Aufnahme
der Arbeiten ist ein Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1982, den die Kläger
für rechtswidrig halten. Der Grund: Sämtliche Voraussetzungen wie z.B. Art
und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen haben
sich seit 1982 geändert. Außerdem müsste nach Meinung der Kläger nicht das
Bergrecht, sondern das wesentlich strengere Atomrecht auf die Arbeiten im
Salzstock Gorleben angewendet werden.
„Juristische Tricksereien ermöglichen es der Bundesregierung, den Salzstock
in Gorleben unter dem Deckmantel der wissenschaftlichen Forschung einfach
als Endlager auszubauen und trotzdem eine Öffentlichkeitsbeteiligung der
Bevölkerung zu verhindern“, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. „Die
Bevölkerung soll so lange draußen vor der Tür stehen, bis alles fertig ist!
Das ist juristisch unzulässig, dagegen klagen wir.“
Voraussetzung für die heutigen erneuten Bauarbeiten im Salzstock Gorleben
ist eine vom niedersächsischen Bergamt im September 2010 genehmigte
Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 1982, der nach damaligem
Bergrecht erteilt wurde. Damals sollte der ganze Salzstock auf seine Eignung
hin untersucht werden. Wegen geologischer Mängel in Teilen des Salzstockes
auf der einen Seite und wegen fehlender Salzrechte auf der anderen Seite
wird heute aber nur noch ein Bruchteil des Salzstockes auf seine Eignung als
Endlager für hochradioaktive Abfälle hin untersucht.
„Das ist hochgradig sicherheitsrelevant!“, so Asta von Oppen von der
Rechtshilfe Gorleben. „Wer nur Teile untersucht und dabei vor Problemzonen
die Augen verschließt, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher.“ Selbst das
Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 festgestellt: „Die Beschränkung der
Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues Vorhaben,
für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden müssten.“(1) Ein
neuer Antrag würde jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgend eine
Öffentlichkeitsbeteiligung und eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
„Und genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne großes
Aufsehen Tatsachen zu schaffen“, so von Oppen.
Weitere Punkte der Klage richten sich dagegen, dass nach Ansicht der Kläger
in Gorleben bereits ein Endlager gebaut wird und deswegen das wesentlich
strengere Atomrecht zur Anwendung kommen müsste. Zum einen sind Schächte,
Strecken und Betriebsräume für eine Erkundung viel zu groß und entsprechen
bereits den Industrienormen für ein Endlager. Zum anderen sind sowohl die
Lagerung von heute 91 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die
Untersuchung nur eines einzigen Endlagerstandortes juristisch als
Vorfestlegung zu werten.
„Die Bundesregierung will mit allen Mitteln den nachweislich untauglicher
Salzstock zum Endlager für den gefährlichsten Müll machen, den die
Menschheit je produziert hat. Dieses sture Festhalten an Gorleben führt
geradewegs zu Verhältnissen wie im bereits havarierten Atommüllendlager
Asse“, so Edler. Greenpeace fordert die Aufgabe des nach politischen und
wirtschaftlichen Kriterien ausgewählten Standortes Gorleben und eine
ergebnisoffene vergleichende Standortsuche nach international üblichen
wissenschaftlichen Standards.
Ablauf der
juristischen Auseinandersetzungen um die Wiederaufnahme der Arbeiten am
Salzstock Gorleben-Rambow 2010
30.03
Bundesamt
für Strahlenschutz (BFS) stellt Antrag
auf
Verlängerung das Rahmenbetriebsplans (RBP)
30.04 Antrag für Weiterarbeit im Rahmen
eines Hauptbetriebsplanes(HBP)
für die Erkundungsbereiche 1 und 3 (EB1 und 3)
17.09 Zulassung
HBP
21.09. Zulassung
RBP
01.10. Beginn der (vorbereitende) Arbeiten im Salzstock
19.10. Anwohner
und Salzstockinhaber reichen Klage beim Verwaltungsgericht
Lüneburg (VG) ein. Sie werden von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben
unterstützt. Kläger sind Andreas und Fried Grafen von Bernstorff, Salinas
Salzgut GmbH und der Fischer Christian Köthke.
20.10. Die
"Ev.-luth.Kirchengemeinde Gartow" reicht ebenfalls Klage ein. Diese wird
unterstützt von der gesamten Evangelischen Kirche bis zur Ebene der EKD.
Das katholischen Bistum Hildesheim
reicht ebenfalls Klage ein.
Die Klagen haben aufschiebende Wirkung (es darf nicht weitergebaut werden)
Sie werden zunächst unbegründet eingereicht und erst nach Akteneinsicht
begründet.
22.10. Das VG lässt verlautbaren „Es dürfen keine
vollendeten Tatsachen geschaffen werden.“ Die TAZ zitiert das Justizministerium:
die Wiederaufnahme der Arbeiten sei noch gar nicht behördlich abgesegnet. (???) Das NMU lässt sagen„Wir prüfen noch.“
22.10. Es wird bekannt, dass das BFS am 22.09.
vorsorglich sofortige Vollziehbarkeit beim zuständigen
niedersächsischen Landesamt für Bergbau (LEBG) beantragt hatte (vermutlich mit
Eilbedürftigkeit und nationalem Interesse begründet.)
2.11.
Das LEBG hat die *sofortigen Vollziehbarkeit* in Abstimmung mit dem NMU
angeordnet.Die Klagebegründung
wird bei Gericht eingereicht. Gleichzeitig
wird ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der
Klage gestellt
11.2.2011
Die Klagebegründung wird bei Gericht eingereicht. Gleichzeitig wird ein
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gestellt
Die Klagebegründung umfasst 71 Seiten und
kann hier als
PDF-Datei
abgerufen werden.
(Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob ein Ausdruck der
Gesamtschrift für Sie erforderlich ist.) |
Der Antrag auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung der Klage umfasst 4 Seiten und kann hier ebenfalls
als
PDF-Datei abgerufen werden. |
11.April. 2011
Die Begründung der Beschwerde an das OVG wird eingereicht
Die Beschwerdebegründung umfasst 21 Seiten und
kann hier als
PDF-Datei
abgerufen werden.
14. April 2011
Das Gericht lehnt den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
ab. Das Klageverfahren läuft weiter.
Die Begründung umfasst 22 Seiten und
kann hier als
PDF-Datei
abgerufen werden.
WELT ONLINE schreibt am 15.4.2011:
Endlagerstandort Gorleben darf weiter
erkundet werden
Lüneburg - Gorleben kann als Endlagerstandort für radioaktive Abfälle weiter
erkundet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg und lehnte
damit die Anträge von Erkundungsgegnern für eine vorläufige Unterbrechung
der Arbeiten ab. Das Gericht entschied, dass die vom Bundesamt für
Strahlenschutz erteilte Verlängerung des Rahmenbetriebsplanes und der zur
Durchführung der Arbeiten für zwei Jahre zugelassene Hauptbetriebsplan die
Antragsteller "nicht in ihren subjektiven Rechten" verletzten, wie ein
Sprecher mitteilte. Weder seien dadurch die Schutzgüter Leben und Gesundheit
tangiert, noch seien die Salzabbaurechte der Antragsteller betroffen. Für
das Erkundungsbergwerk sei nach geltendem Recht zudem eine
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Die Antragsteller hätten
zudem nicht angegeben, welche Gesundheitsgefahren sie von der Fortsetzung
der Erkundung befürchten.
Stellungnahme der Rechtshilfegruppe Gorleben zum Beschluss
der Verwaltungsgerichts
Die Kläger werden gegen die Entscheidung des VG Lüneburg, mit der ihr Antrag
auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die weitere
Erkunden des Salzstocks Gorleben abgelehnt wurde, Beschwerde einlegen.
Das Gericht hat sich mit den Argumenten der Kläger nur unvollständig
auseinandergesetzt. Im Wesentlichen begründet es seine Entscheidung mit
zitierten Ausführungen des Bundesverwaltungs-gerichts im ersten
Gorlebenurteil von 1990. Es war damals der Auffassung, dass mit dem Abteufen
der Schächte noch keine Errichtung eines Endlagers verbunden war, obwohl
diese bereits - über den Erkundungszweck hinaus - für ein Endlager
dimensioniert wurden. Die seitdem systematisch betriebene Weiterentwicklung
des Standorts in Richtung Endlagerung werden in der jetzigen Entscheidung
des Gerichts - obwohl die Kläger dazu ausführlich vorgetragen haben -
einfach nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie der Umstand, dass zu Gorleben
jegliche Alternative fehlt.
Ebenso blieben die Ausführungen der Klage zum Veralten des
Rahmenbetriebsplans ohne Beachtung durch das Gericht. Die Antragsteller
hatten darauf hingewiesen, dass der Plan nach nunmehr 30 Jahren das Vorhaben
nicht mehr für weitere 10 Jahre steuern kann. Sowohl die Rechtslage als auch
die tatsächlichen Umstände der Endlagersuche haben sich nämlich entscheidend
geändert. Unter Anderem fand inzwischen die Abkehr vom Ein-Endlager-Prinzip
statt, der Erkundungsraum wurde verlegt und die technischen Einrichtungen
auf neuen Stand gebracht. Für solche Vorhaben ist rechtlich bereits seit
1990 eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung
vorgeschrieben. Dennoch fußt die Entscheidung des VG auch insoweit auf
Urteilen zu dem Zustand vor dem untertägigen Ausbau, als ob seitdem nichts
geschehen sei. Dabei hatten die Kläger zu den Veränderungen auch insoweit
ausführlich vorgetragen. Eine gerichtliche Entscheidung, die den Vortrag der
Antragsteller derart übergeht, lädt geradezu ein zur Beschwerde, denn sie
wollen selbstverständlich die eigenen Argumente erwähnt und in der
gebotenen Kürze erwogen sehen. Das sollte auch in einem Beschluss über
vorläufigen Rechtsschutz, der naturgemäß nicht so ausführlich wie ein Urteil
sein kann, wenigstens beachtet werden.
10.11.2010
Erkundung soll weiter gehen
Land Niedersachsen ordnet sofortige Vollziehung der
Erkundung an
Die Rechtshilfegruppe und greenpeace haben als Unterstützer der Kläger gegen
die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben kein Verständnis dafür, dass
das Land Niedersachsen nur wenige Stunden nach dem Ende der eindrucksvollen
Demonstrationen die angeordnet hat. Es ist juristisch schlechter Stil,
eine solche Entscheidung nicht vorab den Klägern zur Kenntnis zu geben, die
erst wenige Tage zuvor gegenüber dem zuständigen Landesbergamt ihre
Argumente gegen den sofortigen Beginn der weiteren Erkundung vorgetragen
hatten, ohne dass ihnen darauf bisher geantwortet wurde. Hier wird
wiedereinmal deutlich, dass die niedersächsische Landesregierung die Belange
der Betroffenen ignoriert. Nichts spricht dafür die Erkundung fortzusetzen,
bevor den Klägern Akteneinsicht gewährt wurde und sie Gelegenheit hatten,
ihre Klagen in allen Einzelheiten zu begründen. Der jetzt angeblich sofort
zu vollziehende Rahmenbetriebsplan ist 28 Jahre alt und ist seit ca. 10
Jahren nicht mehr vollzogen worden. Schon deshalb ist ein schutzwürdiges
Interesse am Sofortvollzug nicht erkennbar. Es sollen einmal mehr über die
Köpfe der Betroffenen hinweg vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die
Kläger werden diesesVorgehen nicht hinnehmen und einen gegen den
Sofortvollzug gerichteten Antrag bei Gericht stellen, sobald ihnen die dafür
erforderliche Aktenkenntnis gegeben worden ist. Ein entsprechender
Akteneinsichtsantrag ist bei Gericht gestellt.
Nikolaus Piontek
Rechtsanwälte Hüsing, Neumann, Piontek, Buhl, Rogosch, Buckentin
Holstenwall 10, 20355 Hamburg
Tel.: 040/355388-0
Fax 040/355388-20
piontek@hnpb.de
21.10.2010
Presseerklärung
der Evangelisch-lutherischen Landeskirche
Hannovers
zur Weitererkundung des Gorlebener Salzstocks als
möglichen
Endlagerstandort für hoch-radioaktive
wärmeentwickelnde Abfälle
Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers unterstützt die Klage der
Kirchengemeinde Gartow gegen die Zulassung der Arbeiten zur Fortsetzung der
Erkundung des Gorlebener Salzstocks. Die Kirchengemeinde hat ihre Klage
heute beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Sie verfügt über
Grundstücke und Salzrechte im Erkundungsgebiet.
Die Kirchengemeinde Gartow klagt gegen das Landesamt für Bergbau, Energie
und Geologie in Clausthal-Zellerfeld wegen Verlängerung des
Rahmenbetriebsplans für die untertägige Erkundung des Salzstocks Gorleben
bis zum 30.09.2020 und wegen der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2010/2012
für das Bergwerk Gorleben zur Erkundung des Salzstocks Gorleben.
Die hannoversche Landeskirche begleitet den Prozess der Erkundung des
Gorlebener Salzstocks von Anfang an. Sie ist nicht grundsätzlich gegen
Erkundungen, hält jedoch - zusammen mit der Kirchengemeinde - die folgenden
von der Landessynode beschlossenen notwendigen Bedingungen für nicht
gegeben: 1. gleichzeitige Erkundung mindestens eines weiteren Standortes und
eines anderen Wirtsgesteins als Salz, 2. in einem transparenten öffentlichen
Verfahren entwickelte standortunabhängige Sicherheitskriterien nach
internationalem Standard, 3. Erkundung nach den Regeln des Atomrechts statt
des Bergrechts, damit unter dessen speziellen Beteiligungsformen für
Bürgerinnen und Bürger.
"Aufgrund ihres biblischen Auftrags ist die Kirche verpflichtet, sich mit
allem Nachdruck für die Bewahrung und verantwortliche Bebauung der Schöpfung
einzusetzen. Entscheidungen und Maßnahmen müssen am Kriterium der
Risikovermeidung für Mensch und Natur gemessen werden und bis in eine weit
entfernte Zukunft Bestand haben. Aufgrund des außerordentlich hohen
Gefährdungspotentials der Endlagerung hoch-radioaktiver wärmeentwickelnder
Abfälle müssen strengste Maßstäbe für die Sicherheit eines Endlagers gelten.
Unserer Meinung nach bedarf es bei einer Entscheidung dieser Reichweite
eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der Parteien, gesellschaftliche
Gruppen und Wahlperioden übergreift", sagt Arend de Vries, geistlicher
Vizepräsident des Landeskirchenamtes.
Die hannoversche Landeskirche hat großes Verständnis für die Sorgen der
Bevölkerung im Wendland und erwartet von den politisch Verantwortlichen,
dass den betroffenen Menschen Vertrauen entgegengebracht wird, dass sie in
sämtliche Prozesse einbezogen werden und die Erkundung transparent,
nachprüfbar und ergebnisoffen durchgeführt wird. Deshalb unterstützt sie,
ebenso wie der Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg, die Klage der
Kirchengemeinde Gartow. Im Blick auf die anstehenden CASTOR-Transporte
appelliert sie an alle Beteiligten, sich ihrer Friedenspflicht bewusst zu
sein und Gewaltlosigkeit zu üben.
Hannover, den 21. Oktober 2010
Pressestelle der Landeskirche
Dr. Johannes Neukirch, Pressesprecher
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Die Klagebegründung umfasst 71 Seiten und
kann hier als
PDF-Datei
abgerufen werden.
(Bitte prüfen Sie der Umwelt zuliebe, ob ein Ausdruck der
Gesamtschrift für Sie erforderlich ist.)
Der Antrag auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung der Klage umfasst 4 Seiten und kann hier ebenfalls
als
PDF-Datei abgerufen werden.
Die Beschwerde-begründung umfasst 21 Seiten und
kann hier als
PDF-Datei
abgerufen werden.
Die Ablehnung des Antrags umfasst 22 Seiten und
kann hier als
PDF-Datei
abgerufen werden.
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