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Erklärung der Rechtshilfegruppe Gorleben

Die Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben. hat es sich zur Aufgabe gemacht, in einem "Rechtshilfefond" Geld zu sammeln, um die Prozesse um Gorleben zu finanzieren.
Das Geld wird im Wesentlichen für zwei Bereiche ausgegeben:

In Deutschland können Einzelpersonen nicht ohne weiteres gegen staatliches Handeln klagen. Das ist nur möglich, wenn sie nachweisen, dass sie durch das Verwaltungshandeln direkt betroffen sind. Diese Klagebefugnis nachzuweisen ist oft schwierig.
Betroffenen und klagebereiten Menschen hält die Rechtshilfegruppe finanziell den Rücken frei, unterstützt sie bei der Suche nach Rechtsanwälten und Sachverständigen, hilft bei der Organisation der Prozesse und vertritt sie in der Öffentlichkeitsarbeit.
Es werden Gutachten für diese Klagen finanziert.

Außerdem organisiert die Rechtshilfegruppe Veranstaltungen, bei denen die juristisch-politischen Aspekte der Auseinandersetzung um die Atomanlagen in Gorleben dargestellt und diskutiert werden.

Seit der Gründung 1979 hat die Rechtshilfegruppe eine unübersehbare Fülle von Prozessen unterstützt.
Klagen, Revisionen, Eilverfahren, Weisungen und Änderungen der sofortigen Vollziehung bilden einen juristischen Dschungel, der selbst für Insider kaum zu überschauen ist.

Insgesamt hat die Rechtshilfegruppe Gorleben in den dreißig Jahren ihres Bestehens rund eine halbe Million Euro gesammelt und weitergeleitet. Sie ist ein fester und von den Atombetreibern gefürchteter Teil des wendländischen Widerstandes. Um weiter erfolgreich gegen die Atomanlagen vorgehen zu können, brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung.

Bitte beachten Sie unseren aktuellen Spendenaufruf zur Erstellung eines kritischen Gutachtens zum weiteren Vorgehen in Gorleben.